Palliativmedizin im Allgemeinen
Palliativmedizin umfaßt die Sorge um schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen unter medizinischen, psychischen, sozialen und spirituellen Aspekten. Absicht und Ziel der Palliativmedizin ist es, in anbetracht einer begrenzten Lebenszeit die Betreuung der Betroffenen zu verbessern. Bei begrenzter Lebensquantität gewinnt die Steigerung der Lebensqualität einen hohen Stellenwert.
Hauptaufgaben der Palliativmedizin
- Schmerztherapie (medikamentös, physikalisch)
- Linderung von Beschwerden:
- bei der Atmung
- bei Nahrungsaufnahme und Verdauung
- bei der Ausscheidung
- bei Irritationen und Reaktionen der Haut
- des Nervensystems
- der Psyche
Der Palliativmediziner
Der Palliativmediziner muß die rechtlichen Grundlagen kennen im Hinblick auf
- Selbstbestimmungsrecht,
- Behandlungspflicht,
- Behandlungsabbruch,
- Schweigepflicht,
- Aufklärung und Dokumentation,
- vorausschauende Willenserklärung
- wie Patientenverfügung
- und Vorsorgevollmacht.
Der Palliativmediziner soll die spirituellen Aspekte
in dieser Lebensphase seiner Patienten berücksichtigen. Er muß
einschätzen können, welche Bedeutung Glaube und Seelsorge am
Krankenbett, bei Sterben und Tod in verschiedenen Religionen
haben, aber auch für Menschen ohne klare Definition von
Glaubenszugehörigkeiten oder Weltanschauungen.
Der palliativmedizinisch tätige Hausarzt muß die lokalen
Gegebenheiten kennen und die entsprechenden Kontakte vermitteln
können:
- Palliativ-Station,
- Hospiz,
- Hospiz-Verein,
- ambulante Pflegedienste, die palliativ arbeiten.
(Quelle: Bausewein, Roller, Voltz: Leitfaden Palliativmedizin; Vlg. Urban u. Fischer)